Erwägungsgrund 6 32021D1101
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in der Weltgesundheitsversammlung zu vertreten ist, da von diesem Beschluss der Weltgesundheitsversammlung abhängt, inwieweit die Union neben ihren Mitgliedstaaten in der Lage ist, sich an der Ausarbeitung und Aushandlung eines WHO-Rahmenübereinkommens über Pandemievorsorge und -reaktion zu beteiligen und ihm möglicherweise als Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration beizutreten.