Beschluss (EU) 2021/1102 des Rates vom 28. Juni 2021 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung über die Lage der Union und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Einführung, Bewertung, Herstellung, Inverkehrbringen und Einsatz von wirbellosen biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union sowie, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, einen Vorschlag vorzulegen
Angesichts der gestiegenen Nachfrage durch Landwirte, Verantwortliche für Grünflächen und Gärtner, die ihre Abhängigkeit von chemischen Pflanzenschutzmitteln verringern wollen, ist festzuhalten, dass die Verwendung von biologischen Bekämpfungsmitteln zugenommen hat.
Erwägungsgrund 7 32021D1102
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