Beschluss (EU) 2021/1102 des Rates vom 28. Juni 2021 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung über die Lage der Union und ihre Möglichkeiten im Hinblick auf Einführung, Bewertung, Herstellung, Inverkehrbringen und Einsatz von wirbellosen biologischen Bekämpfungsmitteln im Gebiet der Union sowie, falls dies angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen ist, einen Vorschlag vorzulegen
Hersteller von biologischen Bekämpfungsmitteln, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), bieten innovative und spezifische Lösungen für den Pflanzenschutz an. Die Qualitätskontrolle von biologischen Bekämpfungsmitteln ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, ihre Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 9 32021D1102
Erwägungsgrund 9 32021D1102Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen