Erwägungsgrund 5 32021D1102
Die Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates zielt darauf ab, die Union vor der Einschleppung neuer Schädlinge zu schützen und gleichzeitig bestehende Schädlinge wirksamer zu bekämpfen. Bei der in jener Verordnung enthaltenen Pflanzenschutzpolitik liegt der Schwerpunkt insbesondere auf dem Screening auf neue Pflanzenschädlinge weltweit, der Verhinderung des Eindringens solcher Pflanzenschädlinge in das Gebiet der Union und, falls sie eingeschleppt wurden, ihrer Früherkennung und Tilgung.