Erwägungsgrund 1 32021D1157
Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Austrittsabkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2020/135 des Rates am 30. Januar 2020 abgeschlossen und ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Das Protokoll zu Irland und Nordirland (im Folgenden „Protokoll“) ist Bestandteil des Abkommens.