Erwägungsgrund 4 32021D1157
Das Vereinigte Königreich gab im Gemeinsamen Ausschuss am 17. Dezember 2020 im Rahmen des Austrittsabkommens eine im Protokoll aufgenommene einseitige Erklärung ab, in der darlegt wird, welches Verfahren es auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland bis zum 30. Juni 2021 anzuwenden gedenkt. Gemäß der Erklärung des Vereinigten Königreichs sollen Fleischerzeugnisse unter folgenden Bedingungen aus Großbritannien nach Nordirland eingeführt werden: i) Sie würden einem Kanalisierungsverfahren unterliegen, das vom benannten Ausgangsort in Großbritannien bis zu Zielmärkten in Nordirland anwendbar ist; ii) sie würden ausschließlich an Endverbraucher in Supermärkten in Nordirland und keinesfalls an andere Akteure der Lebensmittelkette verkauft; iii) ihnen würden von den zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs ausgestellte amtliche Gesundheitsbescheinigungen beigefügt (auf der Grundlage ähnlicher bereits bestehender Muster für frisches Fleisch, Hackfleisch/Faschiertes und Fleischzubereitungen); und iv) sie würden für den Endverbraucher verpackt und etikettiert und ein Etikett mit der Aufschrift „Diese Erzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich dürfen nicht außerhalb Nordirlands verkauft werden“ tragen. Das Vereinigte Königreich gab auch an, dass das Vereinigte Königreich während dieses Zeitraums weiterhin mit auf Fleischerzeugnisse anwendbares und in Anhang 2 des Protokolls aufgeführten Unionsrecht vollständig abgestimmt bleiben wird. Die Union gab eine einseitige Erklärung ab, in der sie den in der einseitigen Erklärung des Vereinigten Königreichs dargelegten Verfahrens zur Kenntnis nahm.