Beschluss (EU) 2021/1157 des Rates vom 30. Juni 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts als Reaktion auf die einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs, in der es das Verfahren darlegt, das es in Bezug auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 anzuwenden gedenkt
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union als Reaktion auf diese einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs gegenüber den Ko-Vorsitzenden des Gemeinsamen Ausschusses zu vertreten ist —
Erwägungsgrund 7 32021D1157
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