Erwägungsgrund 3 32021D1157
Die in Anhang 2 des Protokolls aufgeführten Bestimmungen des Lebensmittelrechts der Union umfassen Verbote und Beschränkungen für Einfuhren bestimmter Fleischerzeugnisse aus Drittländern in die Union. Diese Verbote und Beschränkungen gelten ab dem Ende des Übergangszeitraums für Einfuhren dieser Fleischerzeugnisse aus Großbritannien nach Nordirland.