Beschluss (EU) 2021/1157 des Rates vom 30. Juni 2021 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts als Reaktion auf die einseitige Erklärung des Vereinigten Königreichs, in der es das Verfahren darlegt, das es in Bezug auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 anzuwenden gedenkt
Das Vereinigte Königreich gab am 30. Juni 2021 eine einseitige Erklärung ab, in der es das Verfahren darlegt, das es in Bezug auf die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Großbritannien nach Nordirland zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2021 anzuwenden gedenkt.
Erwägungsgrund 6 32021D1157
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