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Gemäß der Entscheidung 2003/76/EG des Rates muss die Kommission das Vermögen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, das Vermögen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl so verwalten, dass ein langfristiger Ertrag gewährleistet ist. In der Entscheidung 2003/77/EG des Rates sind die mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung dieses Vermögens festgelegt. Nach Maßgabe des Artikels 2 der Entscheidung 2003/77/EG muss die Kommission diese Leitlinien überprüfen oder ergänzen sowie eine Neubewertung ihrer Funktionsweise und Wirksamkeit vornehmen.
Folgender Artikel wird eingefügt: Das Vermögen der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, das Vermögen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl…
Das Vermögen der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, das Vermögen des Forschungsfonds für Kohle und Stahl sollten auf der Grundlage einer…
Um sinnvolle Unterstützung für vielversprechende Kooperationsforschungsprojekte bereitzustellen, deren kritische Masse ausreicht und deren Mehrwert für die…
Darüber hinaus wird im Bericht über die Überwachung und Bewertung des Forschungsprogramms des Forschungsfonds für Kohle und Stahl (im Folgenden…
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte im Lichte der internationalen Entwicklungen und der Anstrengungen, die zur Verwirklichung der langfristigen Ziele des…
Das EU-EHS muss Anreize für ein emissionseffizientes Wachstum setzen, und die Wettbewerbsfähigkeit der Industriezweige der Union, bei denen die konkrete Gefahr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.