Erwägungsgrund 2 32021D1344
Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über die Direktion Sicherheit ihrer Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit, Maßnahmen gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2015/443, die für alle Dienststellen und in allen Räumlichkeiten der Kommission gelten. Nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des genannten Beschlusses schließen diese Maßnahmen auch begrenzte Maßnahmen betreffend Personen, die die Sicherheit bedrohen, ein, darunter die Befugnis, Personen den Zutritt zu den Kommissionsräumlichkeiten für eine begrenzte Dauer zu untersagen.