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Beschluss (EU) 2021/1361 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Griechenlands, den in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4650) (Nur der englische Text ist verbindlich)
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