Erwägungsgrund 3 32021D1361
In Griechenland dürfte nach eigenen Angaben die Erneuerung der in Artikel 10 Absatz 5 der Richtlinie 2004/49/EG genannten Sicherheitsbescheinigungen aufgrund der zur Verhinderung bzw. Eindämmung von COVID-19 ergriffenen Maßnahmen über den 30. Juni 2021 hinaus undurchführbar bleiben.