Beschluss (EU) 2021/1361 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung Griechenlands, den in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zeitraum zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4650) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Griechenland hat zugestimmt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache angenommen und notifiziert wird —
Erwägungsgrund 11 32021D1361
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