Erwägungsgrund 2 32021D1438
Das Verfahren zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen sollte in Bezug auf Beschlüsse über die Eignungsprüfung klargestellt werden, bei denen Leiter von Arbeitseinheiten Bedenken aufgrund von Berührungspunkten haben, die ein solcher Beschluss mit einem oder mehreren anderen Beschlüssen hat, welche einer aufsichtlichen Genehmigung bedürfen. Dies kann der Fall sein, wenn sich das Ergebnis der entsprechenden aufsichtlichen Bewertung auf einen oder mehrere andere solcher Beschlüsse unmittelbar auswirkt und sich daher derselbe Entscheidungsträger zeitgleich mit diesen Beschlüssen befassen sollte, um widersprüchliche Ergebnisse zu vermeiden. Durch diese Klarstellung des Verfahrens zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen sollte jedoch nicht die Möglichkeit eingeschränkt werden, einen Beschluss zur Bestellung mehrerer Mitglieder eines Leitungsorgans aufzuteilen, wenn die Kriterien für eine Übertragung im Hinblick auf eines oder mehrere Mitglieder nicht erfüllt sind.