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Im Rahmen der Assoziation werden die folgenden Dialoginstanzen eingerichtet:
Ein Forum für den Dialog zwischen den ÜLG und der EU (im Folgenden „ÜLG-EU-Forum“), in dem die Behörden der ÜLG, die Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission jährlich zusammentreffen. Mitglieder des Europäischen Parlaments, Vertreter der EIB und Vertreter der Gebiete in äußerster Randlage werden gegebenenfalls im Rahmen des ÜLG-EU-Forums hinzugezogen.
trilaterale Konsultationen zwischen der Kommission, den ÜLG und den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten, die regelmäßig abgehalten werden. Diese Konsultationen finden mindestens viermal jährlich auf Initiative der Kommission oder auf Antrag von ÜLG und der mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten statt. Die Mitgliedstaaten werden über die Ergebnisse der Konsultationen entsprechend in Kenntnis gesetzt;
Arbeitsgruppen mit beratender Funktion, die einvernehmlich von den ÜLG, den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten und der Kommission zur Begleitung der Durchführung der Assoziation, in einer Form, die den behandelten Fragen angemessen ist, eingesetzt werden. Diese Arbeitsgruppen können auf Ersuchen der Kommission, eines Mitgliedstaats oder eines ÜLG einberufen werden. Sie widmen sich technischen Diskussionen über Fragen, die für die ÜLG und die mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten von besonderem Belang sind, und ergänzen die Arbeiten im Rahmen des ÜLG-EU-Forums und/oder der trilateralen Konsultationen.
Den Vorsitz und die Sekretariatsgeschäfte des ÜLG-EU-Forums, der trilateralen Konsultationen und der Arbeitsgruppen nimmt die Kommission wahr. Die Arbeitsleitlinien für die trilateralen Konsultationen werden von der Kommission, den ÜLG und den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt. Die Arbeitsleitlinien des ÜLG-EU-Forums werden von der Kommission, den ÜLG, den mit ihnen verbundenen Mitgliedstaaten und anderen betroffenen Mitgliedstaaten gemeinsam festgelegt.
Gegebenenfalls organisieren die ÜLG einen Dialog und Konsultationen mit Behörden und Stellen wie etwa:
Die Assoziation bildet den Rahmen für den Politikdialog und die Zusammenarbeit in Bezug auf Fragen von beiderseitigem Interesse.
Die Assoziation zielt auf die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den ÜLG und anderen Partnern in den in Teil II und Teil III genannten Bereichen der…
Regierungsbehörden der ÜLG;
Die Verwaltung der Assoziation obliegt im Rahmen der jeweiligen institutionellen, rechtlichen und finanziellen Zuständigkeiten der Kommission und den Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.