Erwägungsgrund 19 32021D1764
Bei der Durchführung dieses Beschlusses sollten die soziale und die wirtschaftliche Lage der ÜLG berücksichtigt werden, insbesondere bei denjenigen ÜLG, die auf der Grundlage der vom Entwicklungshilfeausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aufgestellten Liste über die Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe (im Folgenden „ODA“) als Empfänger solcher Hilfe in Frage kommen.