Beschluss (EU) 2021/2111 des Rates vom 25. November 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu der Einsetzung einer Arbeitsgruppe für Fischerei und der Annahme von deren Geschäftsordnung zu vertreten ist
Am 5. Oktober 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/1765 über den Standpunkt angenommen, der im Namen der Union für den Zeitraum 2021-2026 im Sonderausschuss für Fischerei zu vertreten ist. Der Beschluss betrifft die Überwachung und Koordinierung von Arbeitsgruppen des Ausschusses, nicht aber deren Einsetzung und Auflösung.
Erwägungsgrund 4 32021D2111
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