Art. 40 Abs. 3 32021D0509Allgemeine Vorschriften für Kontrollen
Die mit der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben der Fazilität beauftragten Personen erhalten unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung uneingeschränkten Zugang…
Art. 41 Abs. 6 32015D0528BESCHLUSS (GASP) 2015/528 DES RATES vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP
Außerdem gewährt jeder Befehlshaber einer Operation einem internen Prüfer uneingeschränkten Zugang zu der von ihm geleiteten Operation. Der interne Prüfer…
Art. 15 Abs. 4 32021D0509Operationsbefehlshaber
Jeder Operationsbefehlshaber führt Buch über die Mittel, die er von der Fazilität erhält, über die von ihm gebundenen Ausgaben, die getätigten Zahlungen und die…
Art. 39 Abs. 2 32015D0528BESCHLUSS (GASP) 2015/528 DES RATES vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP
Die mit der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben von Athena beauftragten Personen erhalten unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung Zugang zu den Dokumenten…
Art. 67 Abs. 2 Buchst. h 32021D0509Standardbestimmungen in Verträgen mit durchführenden Akteuren
der Fazilität, den von ihr benannten Rechnungsprüfern und dem Rechnungsprüfungskollegium das Recht auf die Durchführung der erforderlichen Vor-Ort-Kontrollen…