Art. 39 32015D0528
Die mit der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben von Athena beauftragten Personen müssen vor der Ausführung ihres Auftrags zum Zugang zu Verschlusssachen des Rates bis mindestens zum Geheimhaltungsgrad SECRET UE/EU SECRET ermächtigt worden sein oder gegebenenfalls über eine gleichwertige Ermächtigung seitens eines Mitgliedstaats oder der NATO verfügen. Diese Personen sorgen für die Wahrung der Vertraulichkeit der Informationen und den Schutz der Daten, von denen sie bei der Durchführung ihres Prüfungsauftrags Kenntnis erhalten, nach den für diese Informationen und Daten geltenden Vorschriften.
Die mit der Prüfung der Einnahmen und Ausgaben von Athena beauftragten Personen erhalten unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung Zugang zu den Dokumenten und den Inhalten aller diese Einnahmen und Ausgaben betreffenden Datenträger sowie zu den Räumlichkeiten, in denen diese Dokumente und Datenträger verwahrt werden. Sie können Kopien anfertigen. Die an der Ausführung der Einnahmen und der Ausgaben von Athena beteiligten Personen gewähren dem Verwalter und den mit der Prüfung dieser Einnahmen und Ausgaben beauftragten Personen die für die Ausführung ihres Auftrags erforderliche Unterstützung.