Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beschlüsse zur Einführung von über die Fazilität zu finanzierende Operationen und Unterstützungsmaßnahmen werden auf der Grundlage von Vorschlägen oder Initiativen erlassen, die gemäß Artikel 42 Absatz 4 bzw. Artikel 30 Absatz 1 EUV unterbreitet wurden.
Die Fazilität finanziert ab dem 1. Januar 2021 Operationen und Unterstützungsmaßnahmen, sofern der Rat nicht in Einzelfällen über ein anderes Datum entscheidet.
Der Rat kann beschließen, dass eine spezifische Unterstützungsmaßnahme ganz oder teilweise durch eine Operation durchgeführt wird; wobei die Anforderungen des…
Die Kommission nimmt im Wege von Durchführungsrechtsakten Finanzierungsbeschlüsse nach Artikel 110 der Haushaltsordnung für die thematische Fazilität an, in…
Die Durchführung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Beiträge erfolgt nach den Regeln und Bedingungen, die für den in Artikel 6 Absatz 1 genannten Betrag…
Die Kommission nimmt im Wege von Durchführungsrechtsakten Finanzierungsbeschlüsse nach Artikel 110 der Haushaltsordnung für die thematische Fazilität an, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.