Erwägungsgrund 5 32021D0972
Am 16. Dezember 2020 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2020/2172 des Europäischen Parlaments und des Rates an und verlängerten damit die Geltungsdauer autonomer Handelspräferenzen für den Westbalkan weiter, und zwar bis zum 31. Dezember 2025.