Beschluss (EU) 2021/972 des Rates vom 14. Juni 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung zur Ermöglichung autonomer Handelspräferenzen für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens kann die WTO unter außergewöhnlichen Umständen beschließen, ein Mitglied von einer Verpflichtung aus diesem Übereinkommen oder einem anderen der Multilateralen Handelsübereinkommen zu entbinden.
Erwägungsgrund 3 32021D0972
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