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Die bereits in dem Beschluss Nr. 940/2014/EU enthaltene Zielsetzung, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der französischen Gebiete in äußerster Randlage zu fördern, wird durch die Zweckbindung der Sondersteuer „octroi de mer“ bestätigt. Es besteht die rechtliche Verpflichtung, die Einnahmen aus dieser Sondersteuer „octroi de mer“ in die Steuermittel der französischen Gebiete in äußerster Randlage einzubeziehen und zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung dieser Gebiete durch Unterstützung der lokalen Wirtschaftstätigkeit einzusetzen.
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates wurden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen Gebieten in äußerster Randlage lokal…
Abweichend von den Artikeln 28, 30 und 110 des Vertrags wird Frankreich ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2027 Erzeugnisse, die in Guadeloupe,…
Um die Wettbewerbsfähigkeit der lokal hergestellten Erzeugnisse wiederherzustellen wurde Frankreich durch den Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates ermächtigt,…
Mit dem Beschluss Nr. 940/2014/EU des Rates werden die französischen Behörden ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements und Regionen lokal…
Um die Verpflichtungen von Kleinunternehmen zu vereinfachen und zu erleichtern und um deren Entwicklung zu unterstützen, sollten die Steuerbefreiungen oder…
Die Bestimmungen des Vertrags, die für die Gebiete in äußerster Randlage der Union gelten, lassen im Prinzip nicht zu, dass einheimische Erzeugnisse und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.