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Angesichts der erhöhten Dotierungsquote für diese Tranche der Makrofinanzhilfe der Union ist es angezeigt, die aus der Makrofinanzhilfe nach diesem Beschluss erwachsende finanzielle Verbindlichkeit getrennt von anderen finanziellen Verbindlichkeiten im Rahmen der Garantie für Außenmaßnahmen zu verwalten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die im gemeinsamen Dotierungsfonds für die Makrofinanzhilfe gemäß dem vorliegenden Beschluss vorgesehene Dotierung ausschließlich für finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen dieses Beschlusses zu verwenden, und nicht die allgemeine Regel nach Artikel 31 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/947 anzuwenden. Im Anschluss daran sollte die im Einklang mit Artikel 213 der Haushaltsordnung für die Makrofinanzhilfe gemäß dem vorliegenden Beschluss vorgesehene Dotierung von der Anwendung der effektiven Dotierungsquote ausgenommen werden.
Abweichend von der allgemeinen Regel nach Artikel 31 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/947 wird die finanzielle Verbindlichkeit aus den gedeckten…
Abweichend von Artikel 211 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 2 der Haushaltsordnung wird der Betrag der Garantien nach Artikel 9 Absatz 1 in den Betrag der…
Angesichts des Ausnahmecharakters der durch die Garantien abgesicherten Makrofinanzhilfe ist es angezeigt, die Dotierungen für die finanziellen…
Abweichend von Artikel 31 Absatz 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2021/947 sollte die finanzielle Verpflichtung aus den im Rahmen der vorliegenden Verordnung…
Die Mitgliedstaaten-Komponente sollte gezielt so ausgestaltet werden, dass Fondsmittel, die unter die geteilte Mittelverwaltung fallen, oder andere zusätzliche…
Auf dieser Grundlage sollte die Dotierungsquote für das Darlehen von 1 Mrd. EUR auf 70 % festgelegt werden, anstatt die in Artikel 31 Absatz 5 Unterabsatz 3 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.