Beschluss (EU) 2022/1223 des Rates vom 12. Juli 2022 über die Zuweisung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. Europäischen Entwicklungsfonds für die Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Nahrungsmittelkrise und des wirtschaftlichen Schocks in den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
Die wiederverwendeten Mittel des 10. EEF, die zuvor gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Internen Abkommens über den 11. EEF nicht gebunden oder gemäß Artikel 1 Absatz 4 dieses Abkommens freigegeben wurden, bleiben Mittel des 10. EEF gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Internen Abkommens über den 10. EEF.
Erwägungsgrund 13 32022D1223
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