Erwägungsgrund 8 32022D1223
Angesichts der erheblichen Auswirkungen in verschiedenen AKP-Staaten sollte die außergewöhnliche Mobilisierung freigegebener Projektmittel des 10. und 11. EEF die Union und ihre Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, verstärkt auf die Krise zu reagieren und sich dabei besonders den schwächsten und am stärksten betroffenen AKP-Staaten zuzuwenden.