Erwägungsgrund 4 32022D1223
In seinen Schlussfolgerungen vom 24./25. März 2022 hat der Europäische Rat die Kommission ersucht, der Arbeit im Bereich der weltweiten Ernährungssicherheit und Erschwinglichkeit von Nahrungsmitteln Vorrang einzuräumen, insbesondere durch Unterstützung der Ernährungssicherheit und der Landwirtschaft in der Ukraine und in den schwächsten und am stärksten betroffenen Drittländern.