Erwägungsgrund 9 32022D1223
Mit diesen Mitteln sollten Maßnahmen finanziert werden, die dazu dienen, die Nahrungsmittelerzeugung und die Resilienz der Lebensmittelsysteme zu fördern, humanitäre Hilfe bereitzustellen sowie makroökonomische Unterstützung zu leisten, um die makroökonomische Stabilität zu gewährleisten, zu helfen den haushaltspolitischen Spielraum wieder zu erlangen und die internationalen Reserven über multilaterale Organe anzufüllen. Die Mittel sollten Unterstützungsausgaben im Sinne des Artikels 6 des Internen Abkommens über den 11. EEF einschließen.