Erwägungsgrund 7 32014R0656Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Art. 3 32022D0124BESCHLUSS (EU) 2022/124 DES RATES vom 25. Januar 2022 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
Die Geltungsdauer des Artikels 5 des Beschlusses 2010/465/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses.
Art. 2 32007D0005BESCHLUSS DES RATES vom 1. Januar 2007 zur Festlegung der Reihenfolge für die Wahrnehmung des Vorsitzes im Rat (2007/5/EG, Euratom)
Dieser Beschluss wird am 1. Januar 2007 wirksam. Der Beschluss 2005/902/EG, Euratom wird aufgehoben.
Art. 4 32020D0951BESCHLUSS (EU) 2020/951 DES RATES vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Die Geltungsdauer des Artikels 4 Absätze 2 bis 5 und der Artikel 5 und 6 des Beschlusses 2012/639/EU endet am Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses.
Art. 3 32012D0056BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Januar 2012 zur Neufestsetzung der Schwellenwerte gemäß Artikel 157 Buchstabe b und Artikel 158 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung (2012/56/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2012.