Art. 6 32018D0402BESCHLUSS (EU) 2018/402 DER KOMMISSION vom 13. März 2018 zur Einsetzung der Europäischen Beratungsgruppe für die Europäische Arbeitsbehörde (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Kommission (GD Beschäftigung, Soziales und Integration) kann Experten mit besonderem Fachwissen zu einem Gegenstand der Tagesordnung punktuell zur Teilnahme…
Art. 8 32023D2109BESCHLUSS (EU) 2023/2109 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2023 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums und zur Aufhebung des Beschlusses C(2017) 7518
Die GD MOVE kann Experten, die über besonderes Fachwissen auf einem Gebiet der Tagesordnung verfügen, jedoch keine Mitglieder sind, zur Teilnahme an der Arbeit…
Art. 9 Abs. 1 32021D0156BESCHLUSS (EU) 2021/156 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2021 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien
Die zuständige Dienststelle der Kommission kann Experten und Vertreter von einschlägigen Organisationen mit spezifischen Fachkenntnissen oder Perspektiven…
Art. 4 Abs. 3 32007D0602Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung…
Art. 6 Abs. 2 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die Gruppe kann als Sachverständige Personen einladen, die sich zu einem Punkt der Tagesordnung besonders qualifiziert äußern können.