Erwägungsgrund 6 32018D0402
Den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sollte Beobachterstatus gewährt werden.
Den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sollte Beobachterstatus gewährt werden.