Art. 8 32022D1368BESCHLUSS (EU) 2022/1368 DER KOMMISSION vom 3. August 2022 zur Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/767/EU
Die GD AGRI kann Experten mit spezifischem Fachwissen zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt ad hoc zu den Arbeiten der Gruppe oder der Untergruppen einladen.
Art. 6 Abs. 2 32009D0705BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 14. September 2009 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2009/705/EG)
Die Gruppe kann als Sachverständige Personen einladen, die sich zu einem Punkt der Tagesordnung besonders qualifiziert äußern können.
Art. 6 32018D0402BESCHLUSS (EU) 2018/402 DER KOMMISSION vom 13. März 2018 zur Einsetzung der Europäischen Beratungsgruppe für die Europäische Arbeitsbehörde (Text von Bedeutung für den EWR und die Schweiz)
Die Kommission (GD Beschäftigung, Soziales und Integration) kann Experten mit besonderem Fachwissen zu einem Gegenstand der Tagesordnung punktuell zur Teilnahme…
Art. 4 Abs. 3 32007D0602Der Vorsitzende kann, soweit sinnvoll und/oder notwendig, Experten oder Beobachter mit besonderer Sachkunde in Bezug auf eines der auf der Tagesordnung…
Art. 9 Abs. 1 32021D0156BESCHLUSS (EU) 2021/156 DER KOMMISSION vom 9. Februar 2021 zur Erneuerung des Mandats der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien
Die zuständige Dienststelle der Kommission kann Experten und Vertreter von einschlägigen Organisationen mit spezifischen Fachkenntnissen oder Perspektiven…