Erwägungsgrund 4 32022D1613
Die Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die Bezugsgröße untermauert zudem zusammen mit der Einführung von Beschränkungen hinsichtlich der Restlaufzeit von Anleihen von Emittenten mit schlechterer Klimaleistung noch stärker die Verhältnismäßigkeit des CSPP, da durch sie die erwarteten längerfristigen klimabezogenen Risiken, die sich für das Eurosystem aus den von ihm getätigten Ankäufen von Wertpapieren des Unternehmenssektors ergeben, reduziert werden und somit sichergestellt wird, dass das CSPP nicht über das zur Erreichung seines Ziels notwendige Maß hinausgeht. Darüber hinaus wurde die Umschichtungsmethode für die CSPP-Bezugsgröße so konzipiert, dass sie selbst verhältnismäßig ist. Sie berücksichtigt die drei objektiven Kategorien von Parametern, die unmittelbar an Emissionen und damit an klimabezogene Finanzrisiken und Klimaneutralität anknüpfen: erstens, die bisherigen CO2-Emissionen eines Emittenten, zweitens, zukunftsgerichtete Klimakennzahlen, beispielsweise ob Emittenten ambitionierte und glaubwürdige Ziele zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks gesetzt und unter Anwendung angemessener Methoden geprüft haben, und drittens die Qualität und Vollständigkeit der klimabezogenen Offenlegungen von Emittenten sowie die Prüfung dieser Offenlegungen durch Dritte. Darüber hinaus orientiert sich das Konzept der klimabezogenen Bewertungsmethode an den Bestimmungen zu den Anforderungen an EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten gemäß der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates. Schließlich wird die klimabezogene Bewertungsmethode überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, um die zunehmende Verfügbarkeit von Klimadaten und -modellen sowie relevante regulatorische Entwicklungen und die Fortschritte im Hinblick auf Kapazitäten für die Risikobewertung abzubilden, beispielsweise durch die Klimastresstests der Bilanz des Eurosystems.