Erwägungsgrund 7 32022D1613
Das Eurosystem sollte die in diesem Beschluss vorgesehene Änderung der Bezugsgröße in Bezug auf am oder nach dem 1. Oktober 2022 abgewickelte Transaktionen anwenden.
Das Eurosystem sollte die in diesem Beschluss vorgesehene Änderung der Bezugsgröße in Bezug auf am oder nach dem 1. Oktober 2022 abgewickelte Transaktionen anwenden.