Erwägungsgrund 6 32022D1613
Schließlich stellt diese Maßnahme sicher, dass das CSPP vollumfänglich in Einklang mit den Verpflichtungen des Eurosystems gemäß Artikel 11 AEUV steht, wonach die Erfordernisse des Umweltschutzes bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -maßnahmen einbezogen werden müssen; hierzu gehört auch die Geldpolitik der Union. Weiterhin wird durch diese Maßnahme sichergestellt, dass das CSPP die Verpflichtungen des Eurosystems gemäß Artikel 7 AEUV erfüllt, wonach die Union auf die Kohärenz zwischen ihrer Politik und ihren Maßnahmen achtet.