Erwägungsgrund 7 32022D1663
Mit den vorgesehenen Änderungen soll eine sichere und effiziente Beförderung gefährlicher Güter gewährleistet und zugleich dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in dem Sektor sowie der Entwicklung neuer Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung gefährlich sein könnte, Rechnung getragen werden. Die Entwicklung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf Binnenwasserstraßen — sowohl innerhalb der Union als auch zwischen der Union und ihren Nachbarländern — ist ein wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Verkehrspolitik und gewährleistet, dass alle Wirtschaftszweige, die gefährliche Güter im Sinne des ADR oder des ADN herstellen oder verwenden, uneingeschränkt tätig sein können.