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Darüber hinaus sollte der Beschluss EZB/2013/1 der Europäischen Zentralbank dahingehend geändert werden, dass kooperierenden Behörden die Nutzung von ESZB-PKI-Dienstleistungen gestattet wird, um auf die Dienste des ESZB zuzugreifen und diese zu nutzen —
Eine zuständige Behörde kann beschließen, ESZB-PKI-Dienstleistungen zu nutzen, um auf elektronische Anwendungen, Systeme, Plattformen und Dienstleistungen des…
Vorbehaltlich der Genehmigung des EZB-Rates kann eine kooperierende Behörde Dienste des ESZB zur Zusammenarbeit mit dem ESZB oder dem SSM bei der Wahrnehmung…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1981 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/33) müssen die zuständigen Behörden bestimmte ESZB-Dienste nutzen und können andere…
Der EZB-Rat hält es ebenfalls für angemessen, kooperierenden Behörden zu gestatten, diese Dienste zum Zweck der Zusammenarbeit mit dem ESZB oder dem SSM bei der…
Die Public-Key-Infrastructure für das Europäische System der Zentralbanken (nachfolgend die „ESZB-PKI“) wurde im Beschluss EZB/2013/1 aufgestellt. Elektronische…
Mit dem Beschluss EZB/2013/1 der Europäischen Zentralbank wurde ein Rahmen für die Public-Key-Infrastruktur des Eurosystems (nachfolgend die „ESZB-PKI“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.