Erwägungsgrund 1 32022D1982
Den Zentralbanken innerhalb des ESZB werden Dienste des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) angeboten, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben indirekt zu unterstützen. Die Dienste des ESZB werden von einer oder mehreren Zentralbanken (nachfolgend die „anbietenden Zentralbanken“) entwickelt, betrieben und instand gehalten und von einem ESZB-Ausschuss (nachfolgend der „Systemeigentümer-Ausschuss“) gesteuert. Die Dienste des ESZB werden von den teilnehmenden Zentralbanken des ESZB (nachfolgend die „teilnehmenden Zentralbanken“) finanziert, deren jeweilige Beiträge in vom EZB-Rat genehmigten Finanzrahmen festgelegt sind. Die Rechte und Pflichten der teilnehmenden Zentralbanken sind in Rechtsakten der Europäischen Zentralbank (EZB), wie im Fall der Public-Key-Infrastruktur für das ESZB (ESZB-PKI), bzw. in Vereinbarungen zwischen den teilnehmenden Zentralbanken festgelegt.