Erwägungsgrund 11 32022D2256
In ihrem Beschluss (EU) 2022/2255 kam die Kommission jedoch in Bezug auf den überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf zu dem Schluss, dass die für die belgisch-luxemburgische Streckengebührenzone vorgeschlagenen Kosteneffizienzziele weiterhin Zweifel an ihrer Kohärenz mit den unionsweit geltenden Leistungszielen aufkommen lassen. Die Kommission hat daher beschlossen, die eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in Bezug auf diese Leistungsziele einzuleiten.