Beschluss (EU) 2022/2256 der Kommission vom 15. November 2022 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Schweiz auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den dritten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8076) (Nur der deutsche, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der Schweiz mitgeteilt werden, dass die Kommission eine eingehende Prüfung nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/317 in Bezug auf die in Erwägungsgrund (11) genannten Leistungsziele einleiten wird, die in dem überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf enthalten sind, der von den Mitgliedstaaten, die Teil des FABEC sind, und der Schweiz gemeinsam angenommen wurde —
Erwägungsgrund 12 32022D2256
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