Beschluss (EU) 2022/2256 der Kommission vom 15. November 2022 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Schweiz auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den dritten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8076) (Nur der deutsche, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 13. Juli 2022 hat die Schweiz zusammen mit den Mitgliedstaaten, die Teil des FABEC sind, der Kommission einen überarbeiteten FABEC-Leistungsplanentwurf für den RP3 (im Folgenden „überarbeiteter FABEC-Leistungsplanentwurf“) zur Bewertung vorgelegt.
Erwägungsgrund 6 32022D2256
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