Erwägungsgrund 4 32022D2256
Im Durchführungsbeschluss (EU) 2022/780 der Kommission wurden bestimmte Leistungsziele analysiert, die in dem von der Schweiz für den RP3 vorgelegten Leistungsplanentwurf enthalten sind, der auf der Ebene des funktionalen Luftraumblocks „FAB Europe Central“ („FABEC“) gemeinsam mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden (im Folgenden „Mitgliedstaaten, die Teil des FABEC sind“) erstellt wurde. Die Kommission stellte fest, dass die Kosteneffizienzziele für die Streckengebührenzone Belgien-Luxemburg nicht mit den unionsweit geltenden Leistungszielen im Einklang stehen, und gab Empfehlungen für die Überarbeitung dieser Ziele ab.