Art. 7a 32022D2319
Ansprüche in Verbindung mit einem Vertrag oder einer Transaktion, deren Erfüllung bzw. Durchführung von den mit diesem Beschluss verhängten Maßnahmen unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise betroffen ist, darunter Schadensersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche, wie Entschädigungs- oder Garantieansprüche, vor allem Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder Gegengarantie, insbesondere einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie, in jeglicher Form, werden nicht erfüllt, wenn sie geltend gemacht werden von
einer benannten, in Anhang II aufgeführten natürlichen oder juristischen Person, Einrichtung oder Organisation oder
einer natürlichen oder juristischen Person, Einrichtung oder Organisation, die über eine unter Buchstabe a genannte natürliche oder juristische Person, Einrichtung oder Organisation oder in deren Namen handelt.