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Dieser Beschluss lässt die danach im Einklang mit den im Vertrag festgelegten Gesetzgebungsverfahren getroffenen Maßnahmen unberührt. Insbesondere bestimmt er weder den Anwendungsbereich und den Inhalt von im Anschluss an die Anwendung dieses Beschlusses vorgeschlagenem Sekundärrecht noch nimmt er diese vorweg.
Dieser Beschluss lässt die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die im Rahmen des Beschlusses 2013/755/EU eingeleitet wurden, unberührt; der genannte…
Dieser Beschluss lässt bestehende Übereinkünfte über Rechtshilfe oder die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen unberührt.
Diese Richtlinie lässt das Vertragsrecht und insbesondere die Bestimmungen über die Wirksamkeit, das Zustandekommen oder die Wirkungen eines Vertrags unberührt.
Dieser Beschluss lässt die Organisation und die Funktionsweise der nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen und des sozialen Dialogs unberührt.
Dieser Beschluss berührt nicht die Weiterführung oder Änderung der Maßnahmen, die auf der Grundlage des Beschlusses 2013/743/EU durchgeführt werden; für sie…
Auf der Grundlage dieser Verordnung getroffene Entscheidungen oder das Fehlen solcher Entscheidungen lassen den in Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.