Erwägungsgrund 10 32022D0391
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Brorphin (chemische Bezeichnung: 1-{1-[1-(4-Bromiphenyl)ethyl]-Piperidin-4-yl}-1,3-Dihydro-2H-Benzimidazol-2-on) ein synthetisches Opioid, das anderen synthetischen Opioiden wie Morphin und Fentanyl ähnelt. Brorphin lässt sich in Bezitramid umwandeln, welches ein in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführtes Opioid ist. Brorphin hat keinen therapeutischen Nutzen und ist auch nicht als Arzneimittel zugelassen. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Brorphin missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass es gerechtfertigt ist, ihn unter internationale Kontrolle zu stellen. Folglich empfiehlt die WHO, Brorphin in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.