Erwägungsgrund 13 32022D0391
Nach Einschätzung des Sachverständigenausschusses ist Metonitazen (chemische Bezeichnung: N,N-Diethyl-2-(2-(4-methoxybenzyl)-5-nitro-1H-benzo[d]imidazol-1-yl)ethan-1-amin) ein synthetisches Opioid mit einer ähnlichen Struktur wie Isotonitazen und Etonitazen, welche beide in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufgeführt sind. Metonitazen wurde in präklinischen Modellen auf seine analgetische Wirkung geprüft, eine therapeutische Verwendung ist jedoch nicht bekannt. Es liegen hinreichende Nachweise dafür vor, dass Metonitazen missbräuchlich verwendet wird oder ein Missbrauch wahrscheinlich ist und dass der Stoff ein Problem für die öffentliche Gesundheit und ein soziales Problem darstellen könnte, sodass es gerechtfertigt ist, ihn unter internationale Kontrolle zu stellen. Folglich empfiehlt die WHO, Metonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen.