Erwägungsgrund 7 32022D0391
Die Union ist nicht Vertragspartei des Übereinkommens über Suchtstoffe oder des Übereinkommens über psychotrope Stoffe. Sie hat Beobachterstatus ohne Stimmrecht in der Suchtstoffkommission, in der zwölf Mitgliedstaaten auf ihrer 65. Tagung stimmberechtigte Mitglieder sind. Der Rat muss diese Mitgliedstaaten ermächtigen, den Standpunkt der Union zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge jener Übereinkommen vorzutragen, da diese Entscheidungen über die Aufnahme neuer Stoffe in deren Anhänge in die Zuständigkeit der Union fallen.