Erwägungsgrund 10 32022D0393
Die Mitgliedstaaten der Union sollten in der Suchtstoffkommission den Standpunkt vertreten, dass 4-AP, 1-boc-4-AP und Norfentanyl in Tabelle I des Übereinkommens aufgenommen werden —
Die Mitgliedstaaten der Union sollten in der Suchtstoffkommission den Standpunkt vertreten, dass 4-AP, 1-boc-4-AP und Norfentanyl in Tabelle I des Übereinkommens aufgenommen werden —