Erwägungsgrund 4 32022D0393
Nach Einschätzung des Internationalen Suchtstoffkontrollrats werden bei der unerlaubten Herstellung von Fentanyl häufig drei Stoffe — nämlich 4-AP, 1-boc-4-AP und Norfentanyl — verwendet, welche für die unerlaubte Herstellung von Fentanyl und einer Reihe von Fentanyl-Analoga, bei denen es sich um hochwirksame synthetische Opioide handelt, sehr gut geeignet sind. Nach vorliegenden Erkenntnissen können Volumen und Ausmaß der unerlaubten Herstellung von Fentanyl und Fentanyl-Analoga erhebliche Folgen für die öffentliche Gesundheit nach sich ziehen und zu schwerwiegenden sozialen Problemen führen. Daher ist es gerechtfertigt, 4-AP, 1-boc-4-AP und Norfentanyl unter internationale Kontrolle zu stellen.